Zurzeit bereiten die Kreisumweltschutzbehörden Verordnungen vor zur Regelung der Bedingungen für den Eintritt und das Verhalten von Besuchern in den für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Höhlen. Das Verzeichnis der für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Höhlen und ihre Lokalisierung werden Teil der Verordnungen sein.
Geehrte Besucher, wir möchten Sie darüber informieren, dass es aufgrund der technischen und betrieblichen Bedingungen der Zahlungsterminals zu Situationen kommen kann, in denen eine bargeldlose Zahlung per Zahlungskarte nicht möglich ist. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, ausreichend Bargeld zur Verfügung zu haben, wenn Sie sicher sein möchten, dass Sie die Höhle besichtigen können. Danke für Ihr Verständnis.